GunCam-Shop - Ihr Online-Shop für die kleinste Videokamera der Welt mit USB-Anschluss
Elektrogesetz und Batterieverordnung

Hinweis zur Batterieverordnung / Elektrogesetz:

mueltonneBeim Verkauf von Geräten die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie sind für die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle, im örtlichen Handel oder in kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben. Sie können die Batterien auch (ausreichend frankiert) an uns zurücksenden. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Batterien bei der Abgabe vollständig entladen sind und gegen Kurzschluss gesichert werden (z.B. durch Abkleben der Pole mit Klebestreifen).

 

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit diesem oder einem ähnlichen Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:

 

Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:

Pb = Batterie/Akku enthält Blei

Cd = Batterie/Akku enthält Cadmium

Hg = Batterie/Akku enthält Quecksilber


Informationen zum Elektrogesetz:

Das neue Elektrogesetz [ElektroG] regelt in Deutschland die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Deutlich stärker als bisher sind die Hersteller, Importeure (und u.U. auch Wiederverkäufer) solcher Produkte verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus der von ihnen produzierten und in Verkehr gebrachten Geräte. Sie müssen diese sowohl von gewerblichen, als auch (über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) von privaten Kunden, auf eigene Kosten zurücknehmen bzw. entsorgen lassen. Über nachzuweisende Sicherheitsleistungen soll zukünftig vermieden werden, dass nach der Insolvenz eines Herstellers oder Importeurs der Staat für die Entsorgung der bis dahin verkauften

Geräte aufkommen muss. Zusätzlich beschränkt das Elektrogesetz den Anteil bestimmter gefährlicher Stoffe, wie beispielsweise Blei oder Quecksilber, in neu konzipierten und produzierten Geräten.

 

Insgesamt verfolgt das Elektrogesetz drei zentrale Ziele:

 

1. Vermeidung von Elektro- und Elektronikschrott

2. Reduzierung von Abfallmengen durch Wiederverwendung und Sammel-/Verwertungsquoten

3. Verringerung des Schadstoffgehalts in Elektro- und Elektronikgeräten

 

In Deutschland wurden die verschiedenen EU-Direktiven zu WEEE und RohS im "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten [ElektroG]" verankert. Im Januar 2005 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es passierte im Februar 2005 den Bundesrat. Erste Teile (vor allem zur Einrichtung und Beleihung der Gemeinsamen Stelle) traten am

24. März 2005 in Kraft. Weitere Teile (insbesondere zur Verwertung) gelten seit dem 13. August 2005. Bis Ende 2006 gelten alle Teile des Elektrogesetzes in Deutschland.

 

Der Konsument darf alle seit dem 13. August 2005 gekauften und vom Elektrogesetz abgedeckten Elektro- und Elektronikgeräte ab dem 24. März 2006 kostenlos beim nächstgelegenen öffentlich-rechtlichen Entsorger abgeben. Durch die Registrierung und Inanspruchnahme der Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer soll eine zusätzliche, indirekte finanzielle Belastung (z.B. über erhöhte Gerätepreise oder die kommunalen Abfallgebühren) vermieden werden.

 

MülltonneDie Geräte sind mit folgendem Symbol in Form einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.

 

Diese Seite weiterempfehlen:

Twitter-Logo Facebook-Logo Myspace-Logo Webnews-Logo Favoriten.de-Logo Google-Logo